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Webinar-Aufzeichnungen: Regulatorik 2026

In diesem Artikel stellen wir Ihnen die Aufzeichnungen unserer Webinare zum Thema Regulatorik 2026 zur Verfügung.

Sie müssen sich nicht jedes einzelne Webinar ansehen. In der Regel reicht es aus, das neueste Webinar anzuschauen, da darin die Inhalte der vorherigen Termine zusammengefasst werden.
Wenn Sie jedoch ein bestimmtes Thema oder einen konkreten Termin nachsehen möchten, stehen Ihnen alle Aufzeichnungen zur Verfügung.

Hier finden Sie die Aufzeichnung unseres Webinars vom 24.02.2026, in dem wir die wichtigsten regulatorischen Änderungen für 2026 erläutern und einen Überblick über die kommenden Anforderungen geben.

Hier finden Sie die Aufzeichnung unseres Webinars vom 27.01.2026, in dem wir die wichtigsten regulatorischen Änderungen für 2026 erläutern und einen Überblick über die kommenden Anforderungen geben.

Ergänzung:

Mit dem Stecken der e-card erhalten Sie für 90 Tage Zugriff auf ELGA. Derzeit ist ausschließlich eine Einsicht in die ELGA möglich. Wir arbeiten daran, dass Sie künftig innerhalb dieses Zeitraums auch e-Medikationen in der ELGA speichern können.

Hier finden Sie die Aufzeichnung unseres Webinars vom 19.01.2026, in dem wir die wichtigsten regulatorischen Änderungen für 2026 erläutern und einen Überblick über die kommenden Anforderungen geben.

Hier finden Sie die Aufzeichnung unseres Webinars vom 14.01.2026, in dem wir die wichtigsten regulatorischen Änderungen für 2026 erläutern und einen Überblick über die kommenden Anforderungen geben.

Hier finden Sie die Aufzeichnung unseres Webinars vom 08.01.2026, in dem wir die wichtigsten regulatorischen Änderungen für 2026 erläutern und einen Überblick über die kommenden Anforderungen geben.

Häufige Fragen:

Nein, für ein e-Rezept muss keine e-card gesteckt werden.

Die e-card muss gesteckt werden, um dem Ärzte§31a Abs. 7a ASVG (gültig ab 1.1.26) & Dokumentationsgesetz § 6a Abs. 4 iVm§ 6 Abs 3 Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen (gültig ab 1.7.26) nachzukommen.

ELGA muss in den Ordinationsstammdaten konfiguriert werden. Bitte der Anleitung aus dem Help Center folgen: https://help.latido.at/knowledge-base/elga-in-der-kartei-nutzen-so-funktionierts/

Nein, ein nachträglicher WPK-Eintrag ist nicht möglich, da dies von der SVC nicht vorgesehen ist. Bei Rückfragen oder für nähere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die SVC.

ELGA Einsicht/Eintragung ist nicht möglich (außer es wurde ein e-Medikationseintrag innerhalb der letzten 90 Tage gemacht). Laut Gesetz sind Sie verpflichtet, die e-card zu stecken. Um auf der sicheren Seite zu sein, kann man den WPK Eintragmit der o-card erstellen. Hierzu können Sie sich von der Ärztekammer juristisch beraten lassen, ob diese Möglichkeit eine Option wäre.
Es gibt auch die Möglichkeit, dass der/die Patient:inIhnen eine e-Berechtigung erteilt, damit kann man über einen längeren Zeitraum ELGA nutzen ohne e-card Steckung. Hierzu erkundigen Sie sich bitte direkt bei https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitsleistungen/elga/elga-login-teilnahme.html– die Funktion muss von der/des Patient:infreigeschaltet werden.

In den e-card Einstellungen muss ein Patientenlesegerät hinzugefügt werden. Anleitung finden Sie im e-card Installationsleitfaden.

NEIN, ganz wichtig: Die Leistungserfassung hat nichts mit WAHonlinezu tun. Sie müssen weiterhin die Rechnungen über WAHonlineeinreichen, die übermittelten Leistungen ab 1.7.2026 werden ans Gesundheitsministerium geschickt und haben nichts mit der Krankenkasse zu tun.

WPK Einträgewerden automatisch bei Steckungder e-card erstellt (oder auf manuellen Wege), sollten Sie aber Vorsorgepatient:innenoder kleine Kassenpatient:innenbetreuen (zB. KFA), wird bei Erstellung einer Konsultation der WPK Eintragstorniert. Beides an einem Tag ist nicht möglich.

Ja aber mit heutigem Datum  – Vorsicht, ist nicht empfohlen, weil es nicht mit Verschreibungsdatum übereinstimmt. Bei Fragen gerne an die Ärztekammer wenden.

90 Tage, solange ELGA Zugriff

Ab 01.07.2026 wird die elektronische Leistungsübermittlung über WKS verpflichtend.
Die Meldung „nicht über WKS übermittelbar“ bedeutet lediglich, dass diese Leistung aktuell nicht elektronisch über WKS an das Ministerium gemeldet werden kann. Sie kann bis dahin weiterhin verwendet werden, sollte aber rechtzeitig angepasst werden.

Eine Übermittlung über WKS ist nur möglich, wenn der Leistung eine Hono-ID zugeordnet ist.
Fehlt diese, z. B. bei veralteten Kassenleistungen oder Privatleistungen ohne verknüpfte Kassenposition, ist keine WKS-Übermittlung möglich.

WKS hat keinen Einfluss auf WAHonline.
Honorarnoten werden weiterhin wie gewohnt über WAHonline eingereicht – beide Prozesse sind getrennt.


Damit Sie sich weiter informieren und optimal vorbereiten können, haben wir hier die wichtigsten Ressourcen für Sie zusammengestellt:

Ihre Optionen & Grundlagen

  • Die e-card Nutzung für Wahlärzt:innen ab 01.01.2026 – Ihre Optionen
    👉 Zum Artikel
  • e-card System & e-Rezept: Vorbedingungen/Voraussetzungen
    👉 Zum Artikel
  • Übersicht von IT-Betreuern / Hardware Betreuern
    👉 Zum Artikel
  • Installationsleitfaden e-card Anschluss (Konfigurationsanleitung für IT-Betreuer:innen)
    👉 Zum Artikel
  • e-Medikation, ELGA & Co.: Was steckt hinter den Begriffen?
    👉 Zum Artikel

Praktische Umsetzung in Latido

  • ELGA in der Kartei nutzen – so funktioniert’s
    👉 Zum Artikel
  • e-card Basis Wahlpartner Modul in Latido nutzen – Schritt-für-Schritt-Anleitung
    👉 Zum Artikel
  • Modul Vorsorgeuntersuchung (e-Vorsorgeuntersuchung)
    👉 Zum Artikel
  • e-Rezepte erstellen & stornieren
    👉 Zum Artikel

Überblick & Planung

  • Digitalisierungsfahrplan: Was kommt wann?
    👉 Zum Artikel

Externe Informationen der SVC

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