Wir bekommen immer wieder die Frage nach einem Auftragsverarbeitungsvertrag. Das ist zum Beispiel relevant, wenn eine Praxisevaluierung der ÖGMED ansteht. Die gute Nachricht: Wir verfügen bereits mit allen unseren Kund:innen über einen solchen Vertrag.
Mit Beginn der Geschäftsbeziehung zwischen LATIDO und Nutzer:innen, ist die Erfüllung über einen Auftragsverarbeitungsvertrag gegeben. Beim Abschluss des Softwarenutzungsvertrages haben Sie unsere AGB, welche Klauseln zum Datenschutz enthalten, angenommen. Der mit uns abgeschlossene Softwarenutzungsvertrag beinhaltet materiell gesehen auch einen Auftragsverarbeitungsvertrag, weshalb kein zusätzliches Dokument benötigt wird.
Bei etwaiger Überprüfung können, die von uns erhaltenen, vertragsgegenständlichen Dokumente, von Nutzer:innen offengelegt werden (z.B: AGB inklusive Anlage 1 zu AGB und Bestellformular). Damit kommen Sie Ihrer Verpflichtung nach.
Falls Sie die AGB nochmals benötigen, finden Sie diese (+Anlage 1 zu AGB) in der aktuellen Fassung unter: https://latido.at/vertragsgrundlagen/