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Die e-card Nutzung für Wahlärzt:innen ab 01.01.2026 – Ihre Optionen

Mit 1. Jänner 2026 treten neue gesetzliche Anforderungen für Wahlärzt:innen in Kraft, die eine Anbindung an die e-card-Infrastruktur erforderlich machen. Wir möchten Ihnen hier einen Überblick geben, welche Optionen ab 01.01.2026 bei uns zur Verfügung stehen.


Voraussetzungen für die Nutzung des e-card-Systems

Für die Nutzung des e-card-Systems und des e-Rezeptes sind bestimmte technische und organisatorische Voraussetzungen zu erfüllen.

Eine aktuelle Übersicht finden Sie hier: Voraussetzungen für das e-card System & e-Rezept

Wir empfehlen, die Voraussetzungen rechtzeitig vor dem 01.01.2026 zu prüfen und umzusetzen, um einen reibungslosen Start sicherzustellen.


Verfügbare Optionen

e-card Basis-Wahlpartner (ab 01.01.2026 verfügbar)

Die e-card Basis-Wahlpartner-Option erfüllt nicht nur alle gesetzlich verpflichtenden Anforderungen, sondern bietet eine solide Grundausstattung für eine moderne, digitale Gesundheitsversorgung. Sie umfasst folgende zentrale ELGA-Funktionalitäten, die den Zugang zu medizinisch relevanten Informationen erleichtern und die Dokumentation im Gesundheitswesen digital unterstützen:

  • e-Medikation (lesen & schreiben)
    Einblick in aktuelle und vergangene Medikation – inklusive der Möglichkeit, neue Einträge zu erfassen.
  • e-Befunde (lesen)
    Elektronischer Zugriff auf Entlassungsbriefe, Labor- und Radiologiebefunde, sofern diese in ELGA gespeichert wurden – aktuell vor allem von öffentlichen Krankenhäusern, einigen privaten Krankenhäuser sowie bestimmten niedergelassenen Fachärzt:innen. Befunde bleiben bis zu zehn Jahre verfügbar, sofern sie nicht von Patient:innen gesperrt wurden.
  • e-Impfpass (lesen & schreiben)*
    Elektronischer Zugriff auf alle dokumentierten Impfungen über das zentrale österreichische Impfregister. Die Einträge erfolgen durch berechtigte Gesundheitsdienstanbieter. Der e-Impfpass ist im ELGA-Portal aufrufbar, ist jedoch kein Teil von ELGA, sondern nutzt lediglich die technische ELGA-Infrastruktur. Für den e-Impfpass gelten eigene rechtliche Bestimmungen – beispielsweise gibt es keine Abmeldemöglichkeit. Das bedeutet, dass Ihnen Ihr e-Impfpass auch dann zur Verfügung steht, wenn sich der/die Patient:in von ELGA abgemeldet hat.

*Die Verfügbarkeit des e-Impfpasses ist voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 gegeben.

Vorteile im Überblick:

  • Erfüllt alle ELGA-relevanten Mindestanforderungen
  • Unterstützt eine lückenlose digitale Dokumentation im Rahmen der Patientenversorgung
  • Bereits vorbereitet für zukünftige Weiterentwicklungen des digitalen Gesundheitssystems

Preise:

  • € 49,– / Monat (exkl. USt)

Bitte beachten Sie:
Die e-card Basis Option kann für jede:n Ärzt:in individuell im Account aktiviert und abgerechnet werden.

Dieses Vorgehen entspricht der gesetzliche Regelung zur Verhältnismäßigkeit:
Die Ausnahme „weniger als 300 verschiedene Patient:innen pro Jahr“ kann nicht geltend gemacht werden von Wahlärzt:innen, die:

  • und/oder ehemalige Vertragsärzt:innen sind
  • in einer Gruppenpraxis, Mietpraxis oder Ordinationsgemeinschaft tätig sind
  • und/oder einen Teilvertrag mit einem oder mehreren Krankenversicherungsträgern haben

e-Rezept – optional nutzbar

Wenn Sie zusätzlich das e-Rezept nutzen möchten, gelten folgende Preise:

  • Bestehende e-Rezept Nutzer (vor Einführung der neuen Nutzungsvereinbarung) Kund:innen, die nur das e-Rezept nutzen (ohne e-card Basis-Wahlpartner):
    € 39,– / Monat (exkl. USt)
  • Kund:innen, die die e-card Basis-Wahlpartner Option und das e-Rezept zusätzlich nutzen:
    € 29,– / Monat (exkl. USt) (ab 01.01.2026)

Die Nutzung setzt – wie bisher – eine gültige Rezepturbefugnis voraus.


Wichtiger Hinweis

Die e-card Plus-Wahlpartner Option befindet sich derzeit nicht im aktiven Angebot. Eine Umsetzung ist jedoch in Planung und erfolgt abhängig vom Interesse unserer Kund:innen.

Wenn Sie Bedarf an folgenden Funktionen haben:

  • eKOS (elektronischer Kommunikationsservice)
  • eAUM (elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung)

schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an help@latido.at. So können wir Ihren Bedarf erfassen und in die Weiterentwicklung unserer Services einfließen lassen.


Weitere Informationen

Detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Anforderungen und möglichen Optionen finden Sie auch auf der offiziellen e-card-Website: Informationen für Wahlärzt:innen (chipkarte.at)

Damit Sie den Überblick behalten: Hier finden Sie Erklärungen zu den wichtigsten Begriffen im e-Health-Bereich..

Bleiben Sie außerdem über alle Neuerungen informiert – wir empfehlen Ihnen, regelmäßig unseren Newsletter zu lesen.

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