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Registrierkasse einfach erklärt: Voraussetzungen und Aktivierung

Was ist eine Registrierkasse?

Eine Registrierkasse ist ein Gerät oder ein digitales System, das alle Zahlungen erfasst. Sie sorgt dafür, dass Einnahmen korrekt dokumentiert werden und ermöglicht jederzeit eine lückenlose Nachvollziehbarkeit aller Rechnungen. Bei LATIDO ist die Registrierkasse vollständig digital integriert.


Wann braucht man eine Registrierkasse?

Eine Registrierkasse ist gesetzlich erforderlich, wenn:

  • der Nettojahresumsatz Ihres Unternehmens 15.000 Euro überschreitet, und
  • die Barumsätze (einschließlich Zahlungen mit Bankomat- und Kreditkarten) 7.500 Euro netto im Jahr übersteigen.
Beispiele:
  • Keine Registrierkassenpflicht:
    Ein Unternehmen erzielt einen Jahresumsatz von 20.000 Euro, davon jedoch nur 6.000 Euro als Barumsatz. Da der Barumsatz unter 7.500 Euro bleibt, besteht keine Registrierkassenpflicht, auch wenn der Jahresumsatz über 15.000 Euro liegt.
  • Registrierkassenpflicht:
    Ein anderes Unternehmen erwirtschaftet einen Jahresumsatz von 25.000 Euro, davon 8.000 Euro als Barumsätze. Da sowohl der Jahresumsatz von 15.000 Euro als auch der Barumsatz von 7.500 Euro überschritten werden, besteht Registrierkassenpflicht.

Voraussetzungen für die Einrichtung einer Registrierkasse in LATIDO

Die LATIDO-Registrierkasse ist ein digitales System, das jederzeit eingerichtet werden kann.

Einrichtungsmöglichkeiten:
  1. Aktivieren Sie die Registrierkasse in LATIDO selbst gemäß unserer Anleitung.
  2. Lassen Sie die Registrierkasse vom LATIDO Supportteam aktivieren. Wir benötigen:
    • Freigabe des Supportzugangs,
    • Ihre Steuernummer,
    • die E-Mail-Adresse Ihres:r Steuerberaters:in, damit wir die erforderlichen Daten für die Aktivierung in FinanzOnline weiterleiten können.

ACHTUNG: Bitte überprüfen Sie Ihre Steuernummer sorgfältig, bevor Sie sie bestätigen.
Falls sich ein Fehler einschleicht, ist ein neues Registrierkassenzertifikat erforderlich, welches zusätzliche Kosten verursacht.


Was ist nach der Einrichtung zu tun?

Bei der Erstellung einer registrierkassenpflichtigen Honorarnote wird automatisch ein Registrierkassenbeleg hinzugefügt. Das bedeutet, dass Sie bei der Erstellung der Honorarnoten nichts weiter unternehmen müssen.

Wichtig: Bei Honorarnoten mit der Zahlungsart Überweisung wird kein Registrierkassenbeleg hinzugefügt, da Überweisungen nicht registrierkassenpflichtig sind.

Am Anfang des neuen Jahres müssen Sie lediglich den Jahresbeleg der Registrierkasse an Ihre Steuerberatung übermitteln. Ihr:e Steuerberater:in wird diesen in FinanzOnline prüfen. Eine genaue Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Export des Jahresbelegs finden Sie hier.

Wichtige Hinweise
  • Alle steuerlichen Fragen und ob Sie registrierkassenpflichtig sind, klären Sie bitte direkt mit Ihrem:r Steuerberater:in.
  • Für detaillierte Informationen und rechtliche Grundlagen besuchen Sie bitte die offizielle Seite: www.usp.gv.at/steuern-finanzen/steuerliche-rechte-und-pflichten/registrierkassen.html.

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