Manche Patient:innen sind von der Rezeptgebühr befreit. Diese Befreiung kann in Anspruch genommen werden, wenn bestimmte gesundheitliche, soziale oder wirtschaftliche Kriterien erfüllt sind. Die Überprüfung der Anspruchsberechtigung erfolgt in der Regel durch Kassenärzt:innen, die die notwendigen Nachweise einsehen und prüfen.
Wenn die Patient:innen berechtigt sind, erhalten sie eine Bestätigung ihrer Rezeptgebührenbefreiung. Diese Bestätigung dient als offizieller Nachweis und kann bei Wahlärzt:innen vorgelegt werden, damit diese darüber informiert sind, dass keine Rezeptgebühren anfallen.
Eintrag in den Stammdaten
Sobald die Befreiung von der Rezeptgebühr gewährt wurde, sollte dies in den Stammdaten der Patient:innen unter dem Bereich „Versicherung“ vermerkt werden. Die Dauer der Befreiung kann variieren – sie kann entweder befristet sein, beispielsweise bis zum Jahresende, oder auch lebenslang gültig. In LATIDO wird diese Information entsprechend hinterlegt, wodurch automatisch zwei Stempel auf den Rezepten abgedruckt werden, wenn eine Befreiung besteht.