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e-Rezept: Vorbedingungen/Voraussetzungen

Es gibt zwei Kriterien, die unbedingt vor der Installation/Freischaltung des e-Rezept Moduls in LATIDO zu beachten und zu erfüllen sind:

  1. Ein Anschluss an das GINS (Gesundheits-Informations-Netz-Service bzw. “e-card Anschluss”) ist verfügbar
  2. Die Rezepturbefugnisse der Krankenkassen sind erteilt

Ohne GINS-Anschluss und Rezepturbefugnis der Kassen können keine e-Rezepte in LATIDO erstellt werden. Dieser organisatorische Prozess muss von der Ärztin/dem Arzt selbständig administriert werden, da wir als Softwareanbieter keinerlei Befugnis haben, für Sie Bestellungen durchzuführen. Wir helfen Ihnen mit folgenden Infos, damit Sie möglichst effizient alle e-Rezept Vorbedingungen erfüllen können.

Anschluss an das GINS (e-card Anschluss)

Damit das e-Rezept bei LATIDO verfügbar ist, ist unbedingt ein e-card Anschluss notwendig, damit Sie als Wahlärztin/Wahlarzt e-card Services und folglich auch das e-Rezept nutzen können.

Es gibt grundsätzlich 3 Anbieter, die den Anschluss ans GINS anbieten (alphabetisch sortiert):

LATIDO hat keine Präferenz für einen dieser Anbieter. Von der Bestellung bis zur Installation durch Ihren Serviceprovider dauert es in der Regel mehrere Wochen.

Wenn Sie bereits einen Business-Internet-Anschluss von einem dieser 3 Anbieter besitzen, empfehlen wir, den GINS Anschluss von demselben Anbieter zu beziehen. Einige Provider übernehmen in diesem Fall auch die Konfiguration des Ordinations-Netzwerks. Kontaktieren Sie Ihren Provider und geben Sie bekannt, dass Sie Ihren Business-Anschluss mit GIN verwenden möchten.

In allen anderen Fällen muss Ihr:e IT-Betreuer:in Ihr Ordinations-Netzwerk korrekt für die Verwendung des e-cards-Netzwerks konfigurieren.
Da es sich hier um Ihr eigenes Ordinations-Netzwerk handelt, können weder Ihr GIN-Provider noch LATIDO die Konfiguration vornehmen.

WICHTIG:
Nach der Installation müssen Sie sich mit Ihrer o-card https://services.ecard.sozialversicherung.at einloggen können. Es ist ein Login-Versuch vonnöten, bevor eine Integration in LATIDO erfolgt, damit die Transport-PIN ersetzt wird. Ist diese Seite nicht aufrufbar, kann keine Integration durch LATIDO erfolgen. Die Funktionalität der e-card Umgebung ist durch Ihren Netzwerkanbieter (ggf. in Zusammenarbeit mit Ihrer/Ihrem IT Betreuer:in) sicherzustellen. Die/Der IT-Betreuer:in der Ordination muss gegebenenfalls die erforderlichen statischen Routen ins GIN-Netz setzen. Diese Routen können entweder in der Routing-Tabelle des Routers oder eines Ordinations-PCs gesetzt werden.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie sich mindestens einmal auf der e-card Weboberfläche unter https://services.ecard.sozialversicherung.at einloggen. So stellen Sie sicher, dass der Transport PIN der o-card nicht mehr gesetzt ist.

Als Softwareanbieter nehmen wir aufgrund fehlender Zuständigkeit und Expertise keine Eingriffe in Ihr Ordinationsnetzwerk vor und können auch nicht am Einrichtungstermin mit dem Netzwerkbetreiber teilnehmen.

Rezepturbefugnisse der Krankenkassen

Um das e-Rezept nutzen zu können, benötigen Sie als Wahlärztin/Wahlarzt Rezepturbefugnisse der Kassen. Die Rezepturbefugnisse müssen für alle Kassen separat angefordert werden. In einigen Bundesländern kann man über die jeweilige Landesärztekammer (Sektion für Wahlärzt:innen) einen Antrag für die freiwilligen Rezepturbefugnis stellen. Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihre Ärztekammer und wenn notwendig in der Folge an die Kassen, um die Rezepturbefugnis zu erlangen.

Folgenden potenziellen Irrtümern wollen wir vorbeugen:

  • Sie haben eine Vertragspartnernummer? Diese ist nicht mit einer erteilten Rezepturbefugnis gleichzusetzen. Die Rezepturbefugnis muss weiterhin separat angefordert werden.
  • Sie versenden Honorarnoten über WAHonline? Da die Rezeptierung ein anderes Service darstellt, müssen Sie separat um eine Rezepturbefugnis ansuchen.
  • Sie haben einen Vertrag mit den kleinen Kassen (z.B. KFA)? Um e-Rezepte für Patient:innen anderer Kassen zu erstellen, müssen Sie die Rezepturbefugnisse dieser Kassen anfordern.
  • Sie verwenden DaMe, um Befunde zu versenden und zu empfangen? Das DaMe Service ist von sämtlichen e-card Services entkoppelt. Somit muss auch in diesem Fall die Rezepturbefugnis bei allen Kassen separat angefordert werden.

Der folgende Link soll Ihnen bei der Anforderung der Rezepturbefugnisse bei der ÖGK helfen: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.880144&portal=oegkvpportal

Für alle weiteren Kassen haben wir keine Informationen über die Erteilung der Rezepturbefugnisse gefunden.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztekammer. Diese hat sich in den letzten Monaten intensiv mit dem Thema Rezepturbefugnis beschäftigt.

Alles erledigt! Wie geht’s nun weiter?

Sobald die GINS-Installation bei Ihnen in der Ordination vorgenommen wurde und Rezepturbefugnisse der Krankenkassen bestehen, können Sie oder Ihr:e IT-Betreuer:in mit der Bestellung und Ersteinrichtung fortfahren. Folgen Sie dazu dem Leitfaden in diesem Artikel.

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