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e-Rezept: Fehler(meldungen) aus dem e-card System

Die Beschreibung der folgenden Fehlermeldungen soll Ihnen helfen, auftretende Fehler organisatorisch bzw. technisch zu beheben. Diese Fehlermeldungen werden vom e-card System übergeben. Somit ist eine unmittelbare Lösung auf Seiten von LATIDO nicht immer möglich.

Die gültige Verbindungsdauer für Ihren Dialog ist abgelaufen. (ZS-10001)

Diese Fehlermeldung sollte eigentlich durch eine Funktion von LATIDO zur Erneuerung des Dialogs nicht auftreten. Sollte diese doch erscheinen, bitten wir Sie die Seite 1x neu zu laden.

Wenn die Fehlermeldung weiterhin entsteht, bitten wir Sie zu überprüfen, ob Sie beide o-cards in 2 verschiedenen Kartenlesegeräten gesteckt haben. Der Dialog kann immer nur für eine o-card aufgebaut werden.

Sollte das nicht der Fall sein, bitten wir Sie einmal die Karten neu zu stecken. Sollte diese Maßnahme nicht das gewünschte Ergebnis liefern, nehmen Sie Ihre GINO vom Netz und starten Sie diese erneut. Aller Wahrscheinlichkeit nach hat sich Ihre GINO aufgehängt.

Es liegt kein für das e-Rezept gültiges Vertragsverhältnis zum KV-Träger der Patientin / des Patienten vor. (ZS-3100022)

Sie haben keine Rezepturbefugnis für die Kasse der Patientin / des Patienten. Bitte überprüfen Sie auch, ob Sie die Versicherung der Patientin / des Patienten richtig in LATIDO hinterlegt haben. Falls noch keine Rezepturbefugnis haben, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel, wie Sie diese einholen können. Zusätzlich können Sie sich noch an die SVC wenden und nachfragen, ob Ihre Rezepturbefugnis bereits hinterlegt wurde.

Der Wert in “Fachgebiet” ist ungültig (CL-3190034)

Wir senden immer Ihre in den Ordinationsdaten angelegten Fachrichtungen mit ans e-card System. Dieses überprüft, ob die angegebene Fachrichtung mit der im e-card System hinterlegten Fachrichtung übereinstimmt. Falls dieser Fehler auftreten sollte, bieten sich folgende Lösungsmöglichkeiten an:

  • Wählen Sie entweder im Bereich “Voreingestelltes Fachgebiet” die in LATIDO angegebene Fachrichtung aus oder ändern Sie in LATIDO unter Einstellungen > Ordinationsverwaltung > Ordinationsdaten die Fachrichtung auf die im e-card System hinterlegte Fachrichtung (zum Help Center Artikel).

Der/die Patient/in hat keinen gültigen KV-Anspruch. (ZS-04007)

Es ist nicht die richtige Kasse bei der Patientin / beim Patienten hinterlegt. Navigieren Sie ins Patientenstammblatt und korrigieren Sie die Versicherung.

Unser Tipp: Oft entdecken wir diese Fehlermeldungen bei BVA- oder SVS-Versicherten. BVA und SVS wurden im Rahmen der “Kassenfusionierung” zusammengelegt. Trotzdem muss man weiterhin aus zwei Versicherungen auswählen:

  • Im Falle von BVA muss man nun aus BVA-OEB (vormals BVA) und BVA-EB (vormals VAEB) auswählen.
  • Im Falle von SVS muss man nun aus SVS-GW (vormals SVA) und SVS-LW (vormals SVB) auswählen.

Oftmals ist die falsche der beiden Versicherungen beim Patienten ausgewählt. Deshalb erscheint in der Folge die Fehlermeldung. Ändern Sie die Versicherung auf das entsprechende Pendant und probieren Sie die Rezepterstellung erneut.

Gewählter abgeleiteter KV-Anspruch ist zum Ausstellungsdatum nicht (mehr) gültig. (ZS-3100021)

Dieser Fehler betrifft mitversicherte Patientinnen und Patienten. Bitte korrigieren Sie die Krankenkasse der Patientin/ des Patienten.

Die angegebene Pharmazentralnummer “123456” ist ungültig. (ZS-3100003)

Diese Fehlermeldung kann aus folgenden Gründen entstehen:

  • Das Medikament ist nicht mehr unter der bestehenden Pharmazentralnummer gelistet.
  • Alte Medikamente wurden mittels “neu verschreiben” erneut in die Kartei eingetragen. Derzeit arbeiten wir an einer Funktion, die dieses Verhalten unterbindet, sofern die Pharmazentralnummer nicht mehr gültig sein sollte.

Es gibt auch einige Medikamente, die zwar in Österreich erhältlich sind, aber keine ELGA-Gültigkeit besitzen. Die SVC hat sich dazu entschieden, dass diese Medikamente nicht auf ein e-Rezept übernommen werden können. Nähere Infos zu diesem Thema finden Sie im Changelog zur Version v3.30.

Das e-Rezept wurde storniert, scheint aber noch in der e-card Umgebung (services.ecard.sozialversicherung.at) auf

Hierbei handelt es sich um einen Fehler auf Seiten der SVC. Eine Änderungsanfrage wurde bereits übermittelt.

In der Apotheke kann dieses Rezept nicht mehr aufgerufen werden, wenn dieses über die e-card aufgerufen werden sollte. Wenn die Patientin / der Patient mit dem Ausdruck bei der Apotheke erscheint, ist das Rezept zwar aufrufbar, aber als storniert gekennzeichnet.

Es erscheint die Fehlermeldung “Fehler beim Aufruf der Methode”

Das “e” in LATIDO erscheint grün und auch im Ginproxy ist eine Verbindung zu SVC und zu LATIDO hergestellt (alles ist grün) und trotzdem kommt die Fehlermeldung beim Ausstellen eines Rezepts.

Der Hintergrund hierbei ist, dass sich das Kartenlesegerät scheinbar aufgehängt hat. Bitte versuchen Sie Folgendes:

1. Ziehen Sie die Karte heraus und trennen Sie den GINO vom Strom.
2. Warten Sie 10 Sekunden und stecken das Gerät wieder an den Strom an und warten die Startsequenz ab (wird am Bildschirm des GINO angezeigt).
3. Dann die Karte wieder stecken und dann nochmal ein e-Rezept erstellen.

Das Format von Begründung ist ungültig (CL-04112)

ABS Anfragen sind auf 1000 Zeichen limitiert. Wenn diese Fehlermeldung erscheint, passen Sie Ihren Begründungstext an.

Das Format von Alternative Einnahme ist ungültig. (CL-3110233)

Eingaben im Feld “Textsignatur” müssen 2 Zeichen übersteigen und sind auf maximal 200 Zeichen limitiert. Bitte bearbeiten Sie das Medikament und kürzen Sie den Text. Ggf. können Sie die Kommentarfunktion nutzen, um den restlichen Text am e-Rezept anzeigen lassen zu können.

Das Format von Diagnose ist ungültig. (CL-04072)

Die Länge von Diagnoseeinträgen ist auf 100 Zeichen beschränkt. Bitte bearbeiten Sie die Diagnose oder fügen Sie die Diagnose in verkürzter Form erneut hinzu.

Eine der ÖGK Ansprüche muss ausgewählt sein (ZS-3100017)

Diese Fehlermeldung deutet darauf hin, dass die falsche ÖGK-Kasse ausgewählt ist und tritt v.a. bei vielen mitversicherten Patienten und Patienten mit Ansprüchen bei mehreren Kassen auf. Bitte erfragen Sie diese nochmals von Ihrem Patienten und ändern Sie die Krankenkassen in den Stammdaten.

Der Patient hat abgeleitete KV-Ansprüche. Einer der abgeleiteten Ansprüche muss ausgewählt werden. (ZS-3100018)

Diese Fehlermeldung tritt bei mitversicherten Patient:innen auf. Überprüfen Sie, ob die Daten beim Hauptversicherten korrekt angegeben sind. Vergewissern Sie sich, dass die Sozialversicherungsnummer und die korrekte Versicherung angegeben ist.

Unser Tipp: Oft entdecken wir diese Fehlermeldungen bei BVA- oder SVS-Versicherten. BVA und SVS wurden im Rahmen der “Kassenfusionierung” zusammengelegt. Trotzdem muss man weiterhin aus zwei Versicherungen auswählen:

  • Im Falle von BVA muss man nun aus BVA-OEB (vormals BVA) und BVA-EB (vormals VAEB) auswählen.
  • Im Falle von SVS muss man nun aus SVS-GW (vormals SVA) und SVS-LW (vormals SVB) auswählen.

Oftmals ist die falsche der beiden Versicherungen beim Patienten ausgewählt. Deshalb erscheint in der Folge die Fehlermeldung. Ändern Sie die Versicherung auf das entsprechende Pendant und probieren Sie die Rezepterstellung erneut.

Es existieren zu dem Antrag keine Rückantwort bzw. wurden alle Verordnungen abgelehnt. (ZS-3100055)

Vermutlich haben Sie das Medikament mit mehreren Einträgen via ABS versendet. Überprüfen Sie, ob eine Bewilligung bereits eingegangen ist, indem Sie in die Kartei der Patient:in navigieren und alle Medikamente übeprüfen. Achtung: Einige Ärzt:innen löschen doppelt eingetragene Medikamente. Überprüfen Sie ob eine Bewilligung bei einem gelöschten Medikament eingegangen ist. In diesem Fall stellen Sie das Medikament wiederher und löschen Sie das abgelehnte Medikament.

Der Patient hat zum Ausstellungsdatum keinen (für e-Rezept) gültigen KV-Anspruch für den ausgewählten KV-Träger, ist aber mehrfach versichert (ZS-3100020)

Die Versicherung ist nicht richtig ausgewählt. Der Patient ist bei mehreren Versicherungen versichert. Wählen Sie die korrekte Versicherung aus.

Unser Tipp: Oft entdecken wir diese Fehlermeldungen bei BVA- oder SVS-Versicherten. BVA und SVS wurden im Rahmen der “Kassenfusionierung” zusammengelegt. Trotzdem muss man weiterhin aus zwei Versicherungen auswählen:

  • Im Falle von BVA muss man nun aus BVA-OEB (vormals BVA) und BVA-EB (vormals VAEB) auswählen.
  • Im Falle von SVS muss man nun aus SVS-GW (vormals SVA) und SVS-LW (vormals SVB) auswählen.

Oftmals ist die falsche der beiden Versicherungen beim Patienten ausgewählt. Deshalb erscheint in der Folge die Fehlermeldung. Ändern Sie die Versicherung auf das entsprechende Pendant und probieren Sie die Rezepterstellung erneut.

Die Anlage ist ungültig (CL-04208)

Diese Fehlermeldung bedeutet, dass ein ungültiges Dateiformat angehängt ist. Folgende Dateitypen sind erlaubt:

JPEG, JPG, PNG, GIF, TIFF (in Webbrowser nicht unterstützt), PDF und XML

Weitere Erklärungen zu Fehlermeldungen finden Sie auf der folgenden SVC-Website.

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