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e-Rezepte erstellen & stornieren


Nachdem die technische Einrichtung erfolgt ist, können Sie nun e-Rezepte ausstellen. Grundsätzlich erfolgt dies wie gewohnt über die Rezept-Maske von LATIDO.

Folgende Voraussetzungen sind notwendig, um einem Patienten/einer Patientin ein e-Rezept ausstellen zu können:

  1. Die Sozialversicherungsnummer des Patienten/der Patientin ist hinterlegt
  2. Die Versicherung ist hinterlegt
  3. Die Ärztin/der Arzt verfügt über einen Rezepturrechtsvertrag mit der entsprechenden Versicherung des Patienten/der Patientin

Um ein e-Rezept auszustellen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Rufen Sie die gewünschte Patientenkartei auf
  2. Geben Sie das Tag-Kürzel “med” + Leerzeichen in die Kommandozeile von LATIDO ein
    (alternativ klicken Sie auf das + Symbol und wählen “Medikament”)
  3. Suchen Sie über die Suchleiste nach dem gewünschten Medikament
    und wählen dieses an.
  4. Nach Eingabe der gewünschten Daten (Textsignatur, OP usw.)
    können Sie ‚eintragen‘ Sobald eingetragen können Sie über die drei
    Punkte rechts ‚Rezept erstellen”.

Bei der Rezept Erstellung können Sie dann das Format auf e-Rezept
schalten und in der Folge ‚e-Rezept erstellen‘. Diese Einstellung wird
dann für zukünftige Rezepte gespeichert:


Sobald eingetragen erhalten Sie die Meldung:

Und sehen im Eintrag den entsprechenden Status:

Das e-Rezept wurde nun erfolgreich im e-card-System gespeichert. Die
Patientin / der Patient kann schließlich das e-Rezept mit der e-card in der
Apotheke einlösen.

e-Rezepte stornieren:

Um ein E Rezept zu stornieren gehen Sie beim E Rezept Eintrag rechts auf
die drei Punkte und wählen: ‚E Rezept stornieren‘:

Sobald storniert erhält es den entsprechenden Status ‚eRez Storno‘ und kann
nicht mehr in der Apotheke eingelöst werden.

Infos zu Privatrezepten:

Seit 11.11.2023 ist es auch möglich Privatrezept im e-card System abzuspeichern. Die Vorgehensweise im Rahmen der Rezepterstellung ändert sich nicht. Es wird lediglich ein weiterer Rezepteintrag erstellt.

Für die Erstellung von e-Privatrezepten sind dieselben Voraussetzungen wie für herkömmliche e-Rezepte notwendig. Die Patient:in muss folglich in Österreich sozialversichert sein, um Anspruch auf das e-Privatrezept zu haben. Wenn der/die Patient:in das Privatrezept ausgedruckt haben möchte, kann man dies selbstverständlich ausdrucken:

Infos zu Magistralen Rezepturen:

Magistrale Rezepturen können auch auf das e-Rezept übernommen werden.

Wichtige Hinweise:

Die erstmalige Erstellung des e-Rezeptes nach der Anmeldung in LATIDO dauert immer etwas länger, da LATIDO Sie zuerst im e-card System anmelden muss. Nachfolgende e-Rezepte sollten wesentlich schneller ausgestellt werden können.

Den Dialog “Warte auf Admin Karte” müssen Sie nicht manuell schließen. Sobald die o-card gelesen wurde, schließt sich dieses Fenster automatisch.

Wenn Sie in Ihrer Kartei auf den entsprechenden Rezept-Eintrag klicken, sehen Sie das offizielle e-Rezept im PDF Format, welches von den e-Card-Servern retourniert wurde. Um das e-Rezept zu stornieren, klicken Sie nach Aufruf des PDFs einfach auf die entsprechende Schaltfläche.

Damit ist die e-Rezept Erstellung abgeschlossen.

Fachliche Fragen und Antworten zum e-Rezept

  1. Woher weiß ich, dass das e-Rezept wirklich mit der e-card abgerufen werden kann?
    Sobald die grüne Erfolgsmeldung in LATIDO sichtbar ist, können Sie sichergehen, dass das e-Rezept mit der e-card abrufbar ist. Die Erfolgsmeldung enthält die sogenannte REZ-ID, die von den e-card-Servern an LATIDO retourniert wurde. Das entspricht einem “Empfangsbeleg”. Das angezeigte e-Rezept-PDF wird ebenfalls bereits von den e-card-Servern generiert und nicht von LATIDO.
  2. Der/die Patient/in oder die Apotheke hat mir gemeldet, dass das e-Rezept nicht auf der e-card ist. Was ist zu tun?
    Dies kann nur 2 Gründe haben:

    1. Leider kommt es immer wieder vor, dass den Apotheken der Unterschied zwischen e-Medikation und e-Rezept noch nicht bekannt ist. Weisen Sie den/die Patienten/Patientin oder Apotheker/in darauf hin, dass das e-Rezept unter “e-Rezept” und nicht unter “e-Medikation” zu finden ist.

    2. Sollte das e-Rezept dennoch nicht gefunden werden, liegt in diesem Fall ein technischer Fehler bei der e-card Firma vor. In diesem Fall müssen Sie den SVC-Support kontaktieren. Mit der REZ-ID, die sich auf dem e-Rezept-PDF in LATIDO befindet, sollte der Fehler gelöst werden können.
    Die Telefonnummer finden Sie auf der Webseite der SVC: https://chipkarte.at
  3. Was ist eigentlich der Unterschied zwischen e-Rezept und e-Medikation?
    Die e-Medikation und das e-Rezept sind zwei unterschiedliche Dienste. Während die e-Medikation ein Service von ELGA ist, ist das e-Rezept ein Service der SVC, jener Firma, die für den Betrieb der e-card zuständig ist. Die e-Medikation dient zur Dokumentation der verschriebenen Medikamente, das e-Rezept wird für die sichere Übermittlung von Rezepten und deren Abrechnung genutzt.

    Hinweis: Patient:innen können sich aus dem e-Rezept nicht aus-optieren.
  4. Kann ich meine ausgestellten e-Rezepte ansehen?
    Auf der e-card Weboberfläche (https://services.ecard.sozialversicherung.at) können Sie sich jederzeit anmelden und unter “Elektronisches Rezept (REZ) starten” -> “Selbst ausgestellte e-Rezepte abfragen” die ausgestellten e-Rezepte ansehen.

    Hinweis: Stornierte e-Rezepte sind nicht als solche erkenntlich.
  1. Meine Anmerkungen zum Medikament sind am e-Rezept PDF nicht ersichtlich
    Das e-Rezept-PDF zeigt nur ganz bestimmte Daten an. Die entsprechenden Informationen sind trotzdem abgespeichert und von der Apotheke einsehbar.
  2. Muss der Patient/die Patientin seine/ihre e-card stecken?
    Nein, die Angabe der Sozialversicherungsnummer reicht aus.
  3. Wie kann ich ein e-Rezept chefärztlich bewilligen lassen?
    Hier finden Sie eine genaue Anleitung zum Arzneimittelbewilligungsservice (ABS) https://help.latido.at/knowledge-base/e-rezept-chefaerztliche-medikamente-mittels-abs-arzneimittelbewilligungsservice-bewilligen-lassen/
  4. Bei der Erstellung eines e-Rezepts entsteht ein Fehler. Was ist nun zu tun?
    Falls bei der Erstellung eines E-Rezepts eine Fehlermeldung erscheint, finden Sie hier Antworten auf die häufigsten Fehler: https://help.latido.at/knowledge-base/e-rezept-fehlermeldungen-aus-dem-e-card-system/
  5. Gewisse Medikamente sind mit einem roten Rufzeichen versehen.
    Was bedeutet das?
    Diese Medikamente können nicht auf ein e-Rezept übernommen werden. Grund ist, dass diese nicht in ELGA eingetragen werden können, was die Grundvoraussetzung ist, um ein Medikament überhaupt Mittels e-Rezept zu verschreiben. Wenn Sie mit der Maus auf das rote Ausrufezeichen neben dem Medikament zeigen, wird Ihnen diese Information ebenfalls angezeigt. Alternativ können Sie diese Medikamente mit einem klassischen Papierrezept in der Apotheke abholen.

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