Nachdem die technische Einrichtung erfolgt ist, können Sie nun e-Rezepte ausstellen. Grundsätzlich erfolgt dies wie gewohnt über die Rezept-Maske von LATIDO.
Folgende Voraussetzungen sind notwendig, um einem Patienten/einer Patientin ein e-Rezept ausstellen zu können:
- Die Sozialversicherungsnummer des Patienten/der Patientin ist hinterlegt
- Die Versicherung ist hinterlegt
- Die Ärztin/der Arzt verfügt über einen Rezepturrechtsvertrag mit der entsprechenden Versicherung des Patienten/der Patientin
Um ein e-Rezept auszustellen, gehen Sie wie folgt vor:
- Rufen Sie die gewünschte Patientenkartei auf
- Geben Sie das Tag-Kürzel “rez” + Leerzeichen in die Kommandozeile von LATIDO ein
(alternativ klicken Sie auf das + Symbol und wählen “Rezept”) - Fügen Sie dem Rezept (und damit auch der Kartei) ein neues Medikament hinzu, indem Sie das Tag-Kürzel “med” + Leerzeichen in der Kommandozeile der Rezept-Maske eingeben
- Wählen Sie das Format “e-Rezept” aus.
- Klicken Sie nun auf “e-Rezept erstellen”
Das e-Rezept wurde nun erfolgreich im e-card-System gespeichert. Die Patientin / der Patient kann schließlich das e-Rezept mit der e-card in der Apotheke einlösen.
Infos zu Privatrezepten:
Seit 11.11.2023 ist es auch möglich Privatrezept im e-card System abzuspeichern. Die Vorgehensweise im Rahmen der Rezepterstellung ändert sich nicht. Es wird lediglich ein weiterer Rezepteintrag erstellt.
Für die Erstellung von e-Privatrezepten sind dieselben Voraussetzungen wie für herkömmliche e-Rezepte notwendig. Die Patient:in muss folglich in Österreich sozialversichert sein, um Anspruch auf das e-Privatrezept zu haben.
Da das e-Privatrezept ein Zusatzservice im e-card System darstellt und man nicht sichergehen kann, dass dieses auch in allen Apotheken bereits per 11.11.2023 installiert ist, empfehlen wir den Ausdruck – insbesondere in den ersten Monaten nach dem Go-Live vom 11.11.2023 – des e-Privatrezepts der Patient:in auszuhändigen.
Infos zu Magistralen Rezepturen:
Magistrale Rezepturen können ab sofort (11.11.2023) auch auf das e-Rezept übernommen werden.
Wichtige Hinweise:
Die erstmalige Erstellung des e-Rezeptes nach der Anmeldung in LATIDO dauert immer etwas länger, da LATIDO Sie zuerst im e-card System anmelden muss. Nachfolgende e-Rezepte sollten wesentlich schneller ausgestellt werden können.
Den Dialog “Warte auf Admin Karte” müssen Sie nicht manuell schließen. Sobald die o-card gelesen wurde, schließt sich dieses Fenster automatisch.
Wenn Sie in Ihrer Kartei auf den entsprechenden Rezept-Eintrag klicken, sehen Sie das offizielle e-Rezept im PDF Format, welches von den e-Card-Servern retourniert wurde. Um das e-Rezept zu stornieren, klicken Sie nach Aufruf des PDFs einfach auf die entsprechende Schaltfläche.
Damit ist die e-Rezept Erstellung abgeschlossen.
Fachliche Fragen und Antworten zum e-Rezept
- Woher weiß ich, dass das e-Rezept wirklich mit der e-card abgerufen werden kann?
Sobald die grüne Erfolgsmeldung in LATIDO sichtbar ist, können Sie sichergehen, dass das e-Rezept mit der e-card abrufbar ist. Die Erfolgsmeldung enthält die sogenannte REZ-ID, die von den e-card-Servern an LATIDO retourniert wurde. Das entspricht einem “Empfangsbeleg”. Das angezeigte e-Rezept-PDF wird ebenfalls bereits von den e-card-Servern generiert und nicht von LATIDO. - Der/die Patient/in oder die Apotheke hat mir gemeldet, dass das e-Rezept nicht auf der e-card ist. Was ist zu tun?
Dies kann nur 2 Gründe haben:
1. Leider kommt es immer wieder vor, dass den Apotheken der Unterschied zwischen e-Medikation und e-Rezept noch nicht bekannt ist. Weisen Sie den/die Patienten/Patientin oder Apotheker/in darauf hin, dass das e-Rezept unter “e-Rezept” und nicht unter “e-Medikation” zu finden ist.
2. Sollte das e-Rezept dennoch nicht gefunden werden, liegt in diesem Fall ein technischer Fehler bei der e-card Firma vor. In diesem Fall müssen Sie den SVC-Support kontaktieren. Mit der REZ-ID, die sich auf dem e-Rezept-PDF in LATIDO befindet, sollte der Fehler gelöst werden können.
Die Telefonnummer finden Sie auf der Webseite der SVC: https://chipkarte.at - Was ist eigentlich der Unterschied zwischen e-Rezept und e-Medikation?
Die e-Medikation und das e-Rezept sind zwei unterschiedliche Dienste. Während die e-Medikation ein Service von ELGA ist, ist das e-Rezept ein Service der SVC, jener Firma, die für den Betrieb der e-card zuständig ist. Die e-Medikation dient zur Dokumentation der verschriebenen Medikamente, das e-Rezept wird für die sichere Übermittlung von Rezepten und deren Abrechnung genutzt.
Hinweis: Patient:innen können sich aus dem e-Rezept nicht aus-optieren. - Kann ich meine ausgestellten e-Rezepte ansehen?
Auf der e-card Weboberfläche (https://services.ecard.sozialversicherung.at) können Sie sich jederzeit anmelden und unter “Elektronisches Rezept (REZ) starten” -> “Selbst ausgestellte e-Rezepte abfragen” die ausgestellten e-Rezepte ansehen.
Hinweis: Stornierte e-Rezepte sind nicht als solche erkenntlich.
- Meine Anmerkungen zum Medikament sind am e-Rezept PDF nicht ersichtlich
Das e-Rezept-PDF zeigt nur ganz bestimmte Daten an. Die entsprechenden Informationen sind trotzdem abgespeichert und von der Apotheke einsehbar. - Muss der Patient/die Patientin seine/ihre e-card stecken?
Nein, die Angabe der Sozialversicherungsnummer reicht aus. - Wie kann ich ein e-Rezept chefärztlich bewilligen lassen?
Hier finden Sie eine genaue Anleitung zum Arzneimittelbewilligungsservice (ABS) https://help.latido.at/knowledge-base/e-rezept-chefaerztliche-medikamente-mittels-abs-arzneimittelbewilligungsservice-bewilligen-lassen/ - Bei der Erstellung eines e-Rezepts entsteht ein Fehler. Was ist nun zu tun?
Falls bei der Erstellung eines E-Rezepts eine Fehlermeldung erscheint, finden Sie hier Antworten auf die häufigsten Fehler: https://help.latido.at/knowledge-base/e-rezept-fehlermeldungen-aus-dem-e-card-system/