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Honorarnotenvorlagen für USt-pflichtige Leistungen

Medizinische Leistungen sind grundsätzlich umsatzsteuerbefreit. Daher scheint auf Ihren “regulären” Honorarnoten (mit Leistungen wie Erstordination, therapeutisches Gespräch, Befundbericht etc.) folgender Satz auf:

Falls Sie nicht-medizinische Leistungen anbieten (z.B.: Produktverkäufe, ästhetische Behandlungen, etc.) sind diese Leistungen grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Das heißt, Sie müssen diesen Leistungen, sofern Sie nicht unter die “Kleinunternehmerregelung” fallen, in den Einstellungen einen USt-Satz zuordnen. Bis zu einem Umsatz von 35.000 Euro im Jahr (Stand 2023) fallen Sie in die Kleinunternehmerregelung und können auch USt-pflichtige Leistungen mit 0% USt fakturieren. Diese Leistungen fallen dann in die USt-Kategorie “0% umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 (1) 27 UStG”. Bitte klären Sie unbedingt mit Ihrer Steuerberatung ab, ob die Kleinunternehmerreglungen für Sie zur Anwendung gelangt!

1. Leistungen mit Umsatzsteuer hinterlegen

Falls Sie nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen, müssen Sie Ihren Leistungen einen USt-Satz zuzuordnen. Navigieren Sie dafür zum Schraubenschlüssel > Karteimodule > Leistungen. Klicken Sie auf eine Ihrer USt-pflichtigen Leistungen und geben Sie einen Standardpreis für diese Leistung an (siehe unten EUR 200). Legen Sie nun den korrekten USt-Satz fest. Bitte klären Sie mit Ihrer Steuerberatung den korrekten USt-Satz. In der Regel ist dieser 20%.

INFO: Netto bedeutet, dass auf den definierten Preis (siehe oben EUR 200) noch die Umsatzsteuer dazukommt. Brutto bedeutet, dass im definierten Preis (siehe oben EUR 200) die Umsatzsteuer bereits enthalten ist.

Die Umsatzsteuer wird auf der Honorarnote dann wie folgt ausgewiesen.

Netto:

Brutto:

In diesem Video sehen Sie, wie man Privatleistungen anlegt und bearbeitet.

2. Honorarnotenvorlage für nicht-medizinische Leistungen anlegen

Falls Sie nicht-medizinische Leistungen (z.B.: Produktverkäufe) anbieten, müssen Sie sich für diese Leistungen eine eigene Honorarnotenvorlage anlegen. Navigieren Sie dafür zum Schraubenschlüssel > Karteimodule > Honorarnoten. Legen Sie nun eine neue Honorarnotenvorlage an oder duplizieren Sie eine bestehende Vorlage (beim Duplizieren bleibt das Format mit Kopf- und Fußzeile erhalten und Sie können den Text dazwischen adaptieren). WICHTIG: In der neuen Honorarnotenvorlage müssen Sie in den Grundeinstellungen folgenden Switch-Button auf aktiv setzen und dann speichern:

Ist dieser Switchbutton aktiv, erscheint beim Erstellen der Honorarnote folgender Satz, welcher auf die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer verweist (vorausgesetzt die Leistungen in der Honorarnote weisen keine Umsatzsteuer auf)

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