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Umsatzsteuer in Finanzübersicht herausfiltern

Falls Sie Leistungen mit Umsatzsteuer verrechnen, können Sie sich auch Ihren Umsatz, welcher mit USt-pflichtigen Leistungen generiert wurde, in LATIDO auswerten lassen. Dafür gibt es drei Optionen:

OPTION 1: Klicken Sie auf das €-Symbol rechts oben, dann auf “Honorarnoten”, und wählen Sie linksseitig den gewünschten Zeitraum. Dann klicken Sie auf “Honorarnoten als Excel exportieren”. Es wird ein Excel-File heruntergeladen, in welchem alle USt-pflichtigen Teil-Beträge der ausgewählten Honorarnoten angeführt werden und mit welchem Sie die Summe Ihrer USt-pflichtigen Leistungen berechnen können.

OPTION 2: Klicken Sie auf das Eurozeichen rechts oben, dann auf “Honorarnoten”, und wählen Sie linksseitig den gewünschten Zeitraum. Dann klicken Sie oben rechts auf die drei Punkte neben dem Button “Honorarnoten als Excel exportieren” und wählen Sie “Leistungen als Excel exportieren” aus. Es wird ein Excel-File heruntergeladen, in welchem Sie alle im ausgewählten Zeitraum fakturierten Leistungen inklusive Einzelbeträgen und Umsatzsteuer erhalten.

WICHTIG: Um mit Option 2 schauen zu können, wie viel Umsatz man mit einer bestimmten USt-pflichtigen Leistungen gemacht hat, muss man den USt-pflichtigen Leistungen einen Einzelpreis geben. Wenn man keinen Einzelpreis vergibt, kann man den Umsatz mit dieser Variante nicht auswerten. Um die Auswertung zu erleichtern, kann es hilfreich sein für die Zukunft, allen USt-pflichtigen Leistungen ein gemeinsames Positions-Kürzel zu geben.

OPTION 3: Zusätzlich gibt es die Möglichkeit sich direkt in LATIDO den Umsatz der USt-pflichtigen Leistungen anzusehen. Für diese Variante ist erforderlich, dass Sie eine eigene Honorarnoten-Vorlage für USt-pflichte Leistungen anlegen z.B. mit dem Namen “Vortragstätigkeit”.

In dem Fall können Sie dann einfach auf das €-Symbol rechts oben klicken und “Honorarnoten” anwählen. Danach können Sie links in der Suche nach dem Namen der Honorarnotenvorlage “Vortragstätigkeit” suchen und dann sehen Sie links unter bei der Umsatzstatistik Ihre USt-pflichtigen Einnahmen.

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